„Wasser ist Leben.“ Antoine de Saint-Exupéry
Die Aufgabenträger der Abwasserentsorgung in Thüringen haben gemäß § 58a Thüringer Wassergesetz Abwasserbeseitigungskonzepte (ABK) zu erstellen und diese regelmäßig in Abständen von 6 Jahren fortzuschreiben.
Aus dem ABK ist ersichtlich, welche Maßnahmen zum Ausbau der Abwasserentsorgung vorgesehen sind. Diese sind gestaffelt in Zeitfenstern bis 2027 und schließlich bis zum Endausbau dargestellt. Außerdem sind auch die Grundstücke ausgewiesen, die dauerhaft eine dezentrale Abwasserreinigungsanlage (Kleinkläranlage) betreiben müssen.
Die Bekanntmachung des Abwasserbeseitigungskonzeptes erfolgte durch öffentliche Auslage zur Einsichtnahme bis einschließlich 26. Juli 2021 in der Verwaltung des Zweckverbandes, sowie in den Amtsblättern der Gemeinden. Das ABK wurde am 23.06.2021 von der Verbandsversammlung einstimmig beschlossen.
Zur ständigen Einsichtnahme steht Ihnen hier der Erläuterungsbericht sowie die Karte des Gesamtkonzeptes zum Download zur Verfügung.
Eine Einsichtnahme in die Einzelkonzeptkarten der jeweiligen Ortslagen sowie weiterer Anlagen des ABKs ist nach vorheriger terminlicher Absprache mit der Geschäftsleitung möglich.
Für geplante Projekte der nächsten zwei Jahre können Sie sich ebenfalls unter der Rubrik "Baumaßnahmen" informieren.
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Gesamtkonzept als PDF (7 MB) | Erläuterungsbericht als PDF (1,6 MB) |
Der Zweckverband investiert kontinuierlich in die Erneuerung und den Ausbau der Netzinfrastruktur. In den vergangenen Jahrzehnten wurden Investitionen in Höhe von über 90.000.000 € getätigt. Auf dieser Seite möchten wir Ihnen einen Rückblick und eine Vorrausschau über Baumaßnahmen und Investitionen im Verbandsgebiet geben (nach ThürTG).
Gemäß § 13 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) besteht ein Verbraucherbeirat. Mitglieder des Verbraucherbeirates sind nachfolgende sachkundige Bürger der Mitgliedsgemeinden.
Nottertal-Heilinger Höhen - Obermehler | Herr Alfons Burhenne | als Ratsmitglied |
Nottertal-Heilinger Höhen - Issersheilingen | Herr Dirk Böttger | als Ratsmitglied |
LG Unstrut-Hainich - Altengottern | Herr Niclas Otto | als Ratsmitglied |
LG Unstrut-Hainich - Mülverstedt | Herr Robert Böhm | als Ratsmitglied |
Kammerforst | Herr Dirk Pohl | als Ratsmitglied |
Oppershausen | Frau Grit Moschkau | als Ratsmitglied |
Oppershausen | Frau Evelyn Weiß | als Stellvertreterin |
Stadt Mühlhausen - Höngeda | Herr Christian Hohlstein | als Ratsmitglied |
Als Vertreter des TAZV „Notter“ arbeiten im Verbraucherbeirat mit: Herr Blankenburg, Herr Konkel, Herr Schwarzburg und Frau Lenz. Als Vorsitzender des Verbraucherbeirats ist Herr Robert Böhm gewählt und Herr Pohl als sein Stellvertreter.
Die Organe des Zweckverbandes sind nach § 5 der Verbandssatzung die Verbandsversammlung, der Verbandsausschuss und der Verbandsvorsitzende.
Die Verbandsversammlung besteht aus dem Verbandsvorsitzenden und den Verbandsräten (den gesetzlichen Vertretern der Mitgliedsgemeinden). Der Verbandsausschuss setzt sich aus dem Verbandsvorsitzenden und drei weiteren Mitgliedern der Verbandsversammlung zusammen. Diese werden von der Verbandsversammlung gewählt.
Der Verbandsvorsitzende und sein Stellvertreter werden von der Verbandsversammlung gewählt. Der Verbandsvorsitzende vertritt den Zweckverband im Außenverhältnis.
Verbandsvorsitzender: | Herr Alexander Blankenburg |
Stellvertreter: | Herr Matthias Niebuhr |
Verbandsräte: |
Herr Jan Riemann |
Verbandsausschuss: | Herr Alexander Blankenburg Herr Matthias Niebuhr Herr Jan Riemann Herr Michael Hartung |