• Trink- und Abwasser­zweckverband "Notter"
    Kläranlage Großengottern
  • Trink- und Abwasser­zweckverband "Notter"
    Sitz TAZV "Notter", Schlotheim
  • Trink- und Abwasser­zweckverband "Notter"
    Kanalisation Schlotheim 1907
Abwasser
 
Belebungsbecken Kläranlage Großengottern

Der Trink- und Abwasserzweckverband "Notter" erhebt für die Benutzung der Entwässerungseinrichtung nach der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) Grundgebühren, Schmutzwassergebühren Beseitigungsgebühren sowie die Niederschlagswassergebühr.

Grundgebühren

  1. Die Grundgebühr beträgt je Wohneinheit 8,23 EUR/Monat.
  2. Für sonstige Grundstücke wird die Grundgebühr nach dem möglichen Dauerdurch-fluss Q3 (ehemals Nenndurchfluss Qn) der verwendeten Wasserzähler nach der Europäischen Richtlinie über Messgeräte 2004/22/EG (MID) berechnet. Befinden sich auf einem Grundstück nicht nur vorübergehend mehrere Wasseranschlüsse, so wird die Grundgebühr für jeden Anschluss erhoben. Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, wird der Dauerdurchfluss geschätzt, der nötig wäre, um die mögliche Wasserentnahme messen zu können.

    Die Grundgebühr beträgt bei Verwendung von Wasserzählern mit möglichem Dauerdurchfluss:

    Dauer­durchfluss Q3 ehemals Qn Grund­gebühr EUR/Monat
    4 2,5 11,36
    10 6,0 28,41
    16 10 45,45
    25 15 71,02
    63 40 178,97
    100 60 284,08

     

  3. Für sonstige Grundstücke ohne Wasseranschluss beträgt die Grundgebühr 8,23 EUR/Monat.

Schmutzwassergebühren

  • Die Schmutzwassergebühr für Grundstücke gemäß EWS § 3 -Volleinleiter- beträgt 1,62 EUR/m³ Abwasser.
  • Die Schmutzwassergebühr für Grundstücke gemäß EWS § 3 -Teileinleiter- beträgt 0,96 EUR/m³ Abwasser.

Niederschlagswassergebühr

Die Niederschlagswassergebühr gemäß 5. ÄS zur BGS-EWS beträgt jährlich 0,70 EUR/m² befestigte Fläche.

Beseitigungsgebühren

Die Gebühr beträgt 42,06 EUR/m³ Abwasser aus einer abflusslosen Grube sowie 55,82 EUR/m³ Abwasser (Fäkalschlamm) aus einer Grundstückskläranlage.

Abwasserabgabe

für Direkteinleiter gemäß Kleineinleitersatzung

Der Abgabesatz beträgt je Einwohner 17,90 EUR/Jahr.

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