Die Organe des Zweckverbandes sind nach § 5 der Verbandssatzung die Verbandsversammlung, der Verbandsausschuss und der Verbandsvorsitzende.
Die Verbandsversammlung besteht aus dem Verbandsvorsitzenden und den Verbandsräten (den gesetzlichen Vertretern der Mitgliedsgemeinden). Der Verbandsausschuss setzt sich aus dem Verbandsvorsitzenden und drei weiteren Mitgliedern der Verbandsversammlung zusammen. Diese werden von der Verbandsversammlung gewählt.
Der Verbandsvorsitzende und sein Stellvertreter werden von der Verbandsversammlung gewählt. Der Verbandsvorsitzende vertritt den Zweckverband im Außenverhältnis.
Verbandsvorsitzender: | Herr Joachim Haase |
Stellvertreter: | Herr Uwe Zehaczek |
Verbandsräte: |
Herr Jan Riemann |
Verbandsausschuss: | Herr Jan Riemann Herr Joachim Haase Herr Uwe Zehaczek Herr Michael Hartung |