• Trink- und Abwasser­zweckverband "Notter"
    Kläranlage Großengottern
  • Trink- und Abwasser­zweckverband "Notter"
    Sitz TAZV "Notter", Schlotheim
  • Trink- und Abwasser­zweckverband "Notter"
    Kanalisation Schlotheim 1907

Der Trink- und Abwasserzweckverband "Notter" erhebt für die Benutzung der Wasserversorgungseinrichtung Grund- und Verbrauchsgebühren.

1. Grundgebühr

Die Grundgebühr wird berechnet:

Wasseruhr
 
  1. für Grundstücke, die zu Wohnzwecken genutzt werden können, nach der Anzahl der Wohneinheiten (Definition siehe Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung),
  2. für Grundstücke, auf denen neben der wohnlichen Nutzung auch gewerbliche Nutzung stattfinden kann, gilt jede gewerbliche Einrichtung als eine Wohneinheit (z.B. Büros, Geschäfte, Praxen, auch unselbständige Niederlassungen und Nebenstellen). Nicht unter diese Auslegung fallen u.a. separate Arbeitszimmer,
  3. für Gartengrundstücke und Erholungsgrundstücke, die nicht einer Gemeinschaftsgartenanlage angehören und eine Nutzung aufweisen, die eine Bemessung nach Wohneinheiten zulässt, gilt die Berechnung nach Wohneinheiten.

Die Grundgebühr beträgt inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer je Wohneinheit 10,15 EUR/Monat. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird im Gebührenbescheid gesondert ausgewiesen.

Für sonstige Grundstücke wird die Grundgebühr nach dem möglichen Dauerdurchfluss Q3 (ehemals Nenndurchfluss Qn) der verwendeten Wasserzähler nach der Europäischen Richtlinie über Messgeräte 2004/22/EG (MID) berechnet. Befinden sich auf einem Grundstück nicht nur vorübergehend mehrere Wasseranschlüsse, so wird die Grundgebühr für jeden Anschluss erhoben. Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, wird der Dauerdurchfluss geschätzt, der nötig wäre, um die mögliche Wasserentnahme messen zu können.

Die Grundgebühr beträgt bei Verwendung von Wasserzählern mit möglichem Dauerdurchfluss:

Dauerdurchfluss
Q3
ehemals
Qn
Grundgebühr
(netto) EUR/Monat
Grundgebühr(brutto)
(inkl. 7% gesetzl. USt) EUR/Monat
4 2,5 14,71 15,74
10 6 36,79 39,36
16 10 58,86 62,98
25 15 91,96 98,40
63 40 231,75 247,97
100 60 367,85 393,60
240 150 882,85 944,65

 

Die gesetzliche Umsatzsteuer wird im Gebührenbescheid gesondert ausgewiesen.

2. Verbrauchsgebühr

Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet. Die Gebühr beträgt inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer 2,18 EUR/m³.