Förderung von Kleinkläranlagen
Durch die Thüringer Aufbaubank werden auf der Grundlage der „Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen (KKA) in Thüringen“ (in Kraft getreten am 13.08.2018) über den TAZV „Notter“ bei Einhaltung der Bedingungen Fördermittel ausgereicht.
Hinweise zur Förderung erhalten Sie
- auf der Internetseite des Freistaates Thüringen, Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz.
- auf der Internetseite der Aufbaubank unter Förderprogramme – Förderzweck – Wasserwirtschaft – Förderung von Kleinkläranlagen mit Hinweisen, was, wer und wie gefördert wird.
Auf der Seite der Aufbaubank stehen weiterhin verschiedene Informationen und Formulare zur Förderung von Kleinkläranlagen zum Download bereit.
Die wesentlichen Änderungen umfassen:
- Erhöhung der Fördersätze auf 2.500 € für eine Kleinkläranlage bis 4 Einwohnerwerte (EW)
- zuzüglich 250 € für jeden weiteren EW
Die Förderung ist für die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer möglich,
- deren Grundstück nach dem Abwasserbeseitigungskonzept des Zweckverbandes dauerhaft nicht an eine kommunale Abwasserentsorgung angeschlossen werden soll,
- deren Grundstücke überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird,
- deren neu zu errichtende KKA dem Stand der Technik entspricht (bauaufsichtliche Zulassung).
Bürger, deren KKA in den nächsten zwei Jahren durch einen Ersatzneubau ersetzt oder nachgerüstet werden sollen, werden hiermit aufgefordert, Fördermittelanträge einzureichen Anträge für die Förderung von Kleinkläranlagen in unserem Verbandsgebiet sind beim Trink- und Abwasserzweckverband „Notter“ schriftlich zu stellen. Mit dem Antrag ist die Kopie der gültige wasserrechtliche Einleiterlaubnis (zuvor bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises zu beantragen) einzureichen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Thüringer Aufbaubank unter: