• Trink- und Abwasser­zweckverband "Notter"
    Kläranlage Großengottern
  • Trink- und Abwasser­zweckverband "Notter"
    Sitz TAZV "Notter", Schlotheim
  • Trink- und Abwasser­zweckverband "Notter"
    Kanalisation Schlotheim 1907

Ergebnisse der Wasseranalysen für den Trink- und Abwasserzweckverband "Notter" (Stand 31.03.2024) ermittelt durch GWAmbH, Institut für Wasser- und Umweltanalytik, An der Ohratalsperre, 99885 Luisenthal

Hier die wichtigsten Qualitätsparameter in den Versorgungsgebieten.

Parameter Maßeinheit Grenzwert TrinkwV Versorg.-gebiet Schlotheim, Mehrstedt, Obermehler Versorg.-gebiet Körner, Bollstedt, Grabe Versorg.-gebiet Hohenbergen, Issersheilingen Versorg.-gebiet Urbach
pH-Wert   6,5 bis 9,5 7,29 7,36 7,61 7,20
Trübung NTU 1,0 0,10 0,11 <0,13 0,18
Nitrat mg/l 50 29,9 28,0 28,5 16,5
Chlorid mg/l 250 38,9 41,8 21,7 112
Fluorid mg/l 1,5 0,22 0,19 0,98 0,24
Sulfat mg/l 250 113 134 124 118
freies Chlor mg/l 0,3 < 0,05 < 0,05 < 0,05 <0,05
Calcium mg/l kein 136 137 133 129
Magnesium mg/l kein 30,0 34,3 35,3 54,3
Natrium mg/l 200 15,3 15,8 16,6 48,4
Gesamthärte °dH kein 25,9 27,1 26,7 30,5
Härtebereich   kein 3 , hart 3 , hart 3 , hart 3 , hart

Grenzwert

Der angegebene Grenzwert gilt für das gesamte Bundesgebiet und wird durch die Trinkwasserverordnung von 2001 festgelegt. Trinkwasserhärte ist kein Qualitätskriterium. Hierfür schreibt der Gesetzgeber keinen Grenzwert fest.

 

Zusatzstoffe im Trinkwasser

Bezug nehmend auf die „Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch“ (Trinkwasserverordnung – TrinkwV) in der Fassung vom 02.August 2013 § 16 (4) informiert der Trink- und Abwasserzweckverband „Notter" seine Kunden, dass in dem von ihm zuständigen Versorgungsgebiet, in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Unstrut-Hainich Kreises, nachstehend aufgeführte Zusatzstoffe zur Anwendung kommen. Sie sind nach der Trinkwasserverordnung zugelassen und gesundheitlich unbedenklich.

Chlordioxid bzw. Natriumhypochlorit zur Desinfektion

Nach §11 TrinkwV – Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren beträgt die Höchst- bzw. Mindestkonzentration nach Abschluss der Aufbereitung:

  max. min.
Chlordioxid 0,2 mg/l ClO2 0,05 mg/l ClO2
Chlor 0,3 mg/l freies Chlor 0,1 mg/l freies Chlor

 

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