• Trink- und Abwasser­zweckverband "Notter"
    Kläranlage Großengottern
  • Trink- und Abwasser­zweckverband "Notter"
    Sitz TAZV "Notter", Schlotheim
  • Trink- und Abwasser­zweckverband "Notter"
    Kanalisation Schlotheim 1907

Durch die Thüringer Aufbaubank werden auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen über den TAZV „Notter“, bei der Einhaltung der Vorgaben, Fördermittel ausgereicht.

Hinweise zur Förderung erhalten Sie

  • auf der Internetseite des Freistaates Thüringen, Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz.
    Hier geht es direkt zur Seite.
  • auf der Internetseite der Thüringer Aufbaubank unter Förderprogramme – Förderzweck – Wasserwirtschaft – Förderung von Kleinkläranlagen mit Hinweisen, was, wer und wie gefördert wird.
    Hier geht es direkt zur Seite.

Auf der Seite der Aufbaubank stehen weiterhin verschiedene Informationen und Formulare zur Förderung von Kleinkläranlagen zum Download bereit.
Hier geht es direkt zum Download.

Die zur Benutzung der öffentlichen Fäkalschlammentsorgung Berechtigten sind verpflichtet, für ihre Grundstücke die öffentliche Fäkalschlammentsorgungseinrichtung d.h., das vom TAZV „Notter“ vertraglich verpflichtete Entsorgungsunternehmen zu benutzen. Zufahrt und Grundstückskläranlage sind so in Stand zu halten, dass jederzeit ungehindert die Abfuhr erfolgen kann.

Der TAZV „Notter“ oder der von ihm beauftragte Abfuhrunternehmer räumt die Grundstückskläranlage und führt den Fäkalschlamm entsprechend der Dringlichkeit ab. Die Grundstückseigentümer oder Benutzer zeigen die Dringlichkeit der Fäkalentsorgung beim Verband an.

Nach den einschlägigen Bestimmungen legt der Trink- und Abwasserzweckverband „Notter“ den Abfuhrrhythmus, die Abfuhrmenge und den genauen Zeitpunkt, zu dem die Durchführung der Entsorgung beabsichtigt ist, fest. Es besteht kein zeitlicher Anspruch auf Fäkalentsorgung. Der Grundstückseigentümer kann bei Bedarf eine zusätzliche Entsorgung beantragen.

Für die Fäkalschlammbeseitigung wird eine Gebühr erhoben. Die Beseitigungsgebühr wird nach dem Rauminhalt der Abwässer berechnet, die von den nicht angeschlossenen Grundstücken und aus den Grundstückskläranlagen angeschlossener Grundstücke abtransportiert werden. Der Rauminhalt der Abwässer wird mit einer geeigneten Messeinrichtung festgestellt.

Die Gebühr beträgt 42,06 EUR pro Kubikmeter Abwasser aus einer abflusslosen Grube und 55,82 EUR pro Kubikmeter Abwasser (Fäkalschlamm) aus einer Grundstückskläranlage.

Abwasser
 
Belebungsbecken Kläranlage Großengottern

Der Trink- und Abwasserzweckverband "Notter" erhebt für die Benutzung der Entwässerungseinrichtung nach der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) Grundgebühren, Schmutzwassergebühren Beseitigungsgebühren sowie die Niederschlagswassergebühr.

Grundgebühren

  1. Die Grundgebühr beträgt je Wohneinheit 8,23 EUR/Monat.
  2. Für sonstige Grundstücke wird die Grundgebühr nach dem möglichen Dauerdurch-fluss Q3 (ehemals Nenndurchfluss Qn) der verwendeten Wasserzähler nach der Europäischen Richtlinie über Messgeräte 2004/22/EG (MID) berechnet. Befinden sich auf einem Grundstück nicht nur vorübergehend mehrere Wasseranschlüsse, so wird die Grundgebühr für jeden Anschluss erhoben. Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, wird der Dauerdurchfluss geschätzt, der nötig wäre, um die mögliche Wasserentnahme messen zu können.

    Die Grundgebühr beträgt bei Verwendung von Wasserzählern mit möglichem Dauerdurchfluss:

    Dauer­durchfluss Q3 ehemals Qn Grund­gebühr EUR/Monat
    4 2,5 11,36
    10 6,0 28,41
    16 10 45,45
    25 15 71,02
    63 40 178,97
    100 60 284,08

     

  3. Für sonstige Grundstücke ohne Wasseranschluss beträgt die Grundgebühr 8,23 EUR/Monat.

Schmutzwassergebühren

  • Die Schmutzwassergebühr für Grundstücke gemäß EWS § 3 -Volleinleiter- beträgt 1,62 EUR/m³ Abwasser.
  • Die Schmutzwassergebühr für Grundstücke gemäß EWS § 3 -Teileinleiter- beträgt 0,96 EUR/m³ Abwasser.

Niederschlagswassergebühr

Die Niederschlagswassergebühr gemäß 5. ÄS zur BGS-EWS beträgt jährlich 0,70 EUR/m² befestigte Fläche.

Beseitigungsgebühren

Die Gebühr beträgt 42,06 EUR/m³ Abwasser aus einer abflusslosen Grube sowie 55,82 EUR/m³ Abwasser (Fäkalschlamm) aus einer Grundstückskläranlage.

Abwasserabgabe

für Direkteinleiter gemäß Kleineinleitersatzung

Der Abgabesatz beträgt je Einwohner 17,90 EUR/Jahr.

Durch den Bereich Abwasser werden alle von den Mitgliedsgemeinden auf den Verband übertragenen Aufgaben, die sich aus der Abwasserbeseitigungspflicht ergeben, wahrgenommen.

Abwasser
 
Nachklärbecken Kläranlagen Großengottern.

Das Abwasserbeseitigungskonzept des Verbandes sieht den zentralen Anschluss aller Verbandsgemeinden an die Kläranlage in Großengottern bzw. die Teichkläranlage in Obermehler vor.

Neben der umweltgerechten Behandlung des Abwassers in diesen Kläranlagen, stellt der Bau, die Unterhaltung und der Betrieb der für die Ableitung des Abwassers erforderlichen Kanäle und Pumpwerke den Schwerpunkt der Abwasserbeseitigung dar.

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