• Trink- und Abwasser­zweckverband "Notter"
    Kläranlage Großengottern
  • Trink- und Abwasser­zweckverband "Notter"
    Sitz TAZV "Notter", Schlotheim
  • Trink- und Abwasser­zweckverband "Notter"
    Kanalisation Schlotheim 1907

Bezug nehmend auf die „Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch“ (Trinkwasserverordnung – TrinkwV) in der Fassung vom 02.August 2013 § 16 (4) informiert der Trink- und Abwasserzweckverband „Notter" seine Kunden, dass in dem von ihm zuständigen Versorgungsgebiet, in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Unstrut-Hainich Kreises, nachstehend aufgeführte Zusatzstoffe zur Anwendung kommen. Sie sind nach der Trinkwasserverordnung zugelassen und gesundheitlich unbedenklich.

Chlordioxid bzw. Natriumhypochlorit zur Desinfektion

Nach §11 TrinkwV – Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren beträgt die Höchst- bzw. Mindestkonzentration nach Abschluss der Aufbereitung:

  max. min.
Chlordioxid 0,2 mg/l ClO2 0,05 mg/l ClO2
Chlor 0,3 mg/l freies Chlor 0,1 mg/l freies Chlor