• Trink- und Abwasser­zweckverband "Notter"
    Kläranlage Großengottern
  • Trink- und Abwasser­zweckverband "Notter"
    Sitz TAZV "Notter", Schlotheim
  • Trink- und Abwasser­zweckverband "Notter"
    Kanalisation Schlotheim 1907

Die Aufgabenträger der Abwasserentsorgung in Thüringen haben gemäß § 58a Thüringer Wassergesetz Abwasserbeseitigungskonzepte (ABK) zu erstellen und diese regelmäßig in Abständen von 6 Jahren fortzuschreiben.

Aus dem ABK ist ersichtlich, welche Maßnahmen zum Ausbau der Abwasserentsorgung vorgesehen sind. Diese sind gestaffelt in Zeitfenstern bis 2027 und schließlich bis zum Endausbau dargestellt. Außerdem sind auch die Grundstücke ausgewiesen, die dauerhaft eine dezentrale Abwasserreinigungsanlage (Kleinkläranlage) betreiben müssen.

Die Bekanntmachung des Abwasserbeseitigungskonzeptes erfolgte durch öffentliche Auslage zur Einsichtnahme bis einschließlich 26. Juli 2021 in der Verwaltung des Zweckverbandes, sowie in den Amtsblättern der Gemeinden. Das ABK wurde am 23.06.2021 von der Verbandsversammlung einstimmig beschlossen.

Zur ständigen Einsichtnahme steht Ihnen hier der Erläuterungsbericht sowie die Karte des Gesamtkonzeptes zum Download zur Verfügung.

Eine Einsichtnahme in die Einzelkonzeptkarten der jeweiligen Ortslagen sowie weiterer Anlagen des ABKs ist nach vorheriger terminlicher Absprache mit der Geschäftsleitung möglich.

Für geplante Projekte der nächsten zwei Jahre können Sie sich ebenfalls unter der Rubrik "Baumaßnahmen" informieren.

 

Gesamtkonzept als PDF (7 MB) Erläuterungsbericht als PDF (1,6 MB)

Der Zweckverband investiert kontinuierlich in die Erneuerung und den Ausbau der Netzinfrastruktur. In den vergangenen Jahrzehnten wurden Investitionen in Höhe von über 65.000.000 € getätigt. Auf dieser Seite möchten wir Ihnen einen Rückblick und eine Vorrausschau über Baumaßnahmen und Investitionen im Verbandsgebiet geben (nach ThürTG).

Gemäß § 13 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) besteht ein Verbraucherbeirat. Mitglieder des Verbraucherbeirates sind nachfolgende sachkundige Bürger der Mitgliedsgemeinden.

 

Nottertal-Heilinger Höhen - Obermehler Herr Alfons Burhenne als Ratsmitglied
Nottertal-Heilinger Höhen - Issersheilingen Herr Dirk Böttger als Ratsmitglied
LG Unstrut-Hainich - Altengottern Herr Niclas Otto als Ratsmitglied
LG Unstrut-Hainich - Mülverstedt Herr Robert Böhm als Ratsmitglied
Kammerforst Herr Dirk Pohl als Ratsmitglied
Oppershausen Frau Grit Moschkau als Ratsmitglied
Oppershausen Frau Evelyn Weiß als Stellvertreterin
Stadt Mühlhausen - Höngeda Herr Christian Hohlstein als Ratsmitglied

 

Als Vertreter des TAZV „Notter“ arbeiten im Verbraucherbeirat mit: Herr Haase, Frau Heinz, Herr Heyer-Eichentopf und Frau Lenz. Als Vorsitzender des Verbraucherbeirats ist Herr Robert Böhm gewählt und Herr Pohl als sein Stellvertreter.

Die Organe des Zweckverbandes sind nach § 5 der Verbandssatzung die Verbandsversammlung, der Verbandsausschuss und der Verbandsvorsitzende.

Die Verbandsversammlung besteht aus dem Verbandsvorsitzenden und den Verbandsräten (den gesetzlichen Vertretern der Mitgliedsgemeinden). Der Verbandsausschuss setzt sich aus dem Verbandsvorsitzenden und drei weiteren Mitgliedern der Verbandsversammlung zusammen. Diese werden von der Verbandsversammlung gewählt.

Der Verbandsvorsitzende und sein Stellvertreter werden von der Verbandsversammlung gewählt. Der Verbandsvorsitzende vertritt den Zweckverband im Außenverhältnis.

Verbands­vorsitzender: Herr Joachim Haase
Stellvertreter: Herr Uwe Zehaczek
   
Verbandsräte:

Frau Beate Sill
Herr Christian Konkel
Herr Matthias Niebuhr
Herr Joachim Haase
Herr Uwe Zehaczek
Herr Michael Hartung
Herr Florian Bäumlein
Herr Alexander Blankenburg

   
Verbandsausschuss: Frau Beate Sill
Herr Joachim Haase
Herr Uwe Zehaczek
Herr Michael Hartung

 

Für eine vollständige Übersicht zur Zuständigkeit betreffend Trink- und Abwasser in Thüringen empfehlen wir Ihnen den Thüringen Viewer. Dieser wird kostenlos vom Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) zur Verfügung gestellt.

Verbandsmitglieder für die übertragene Aufgabe der Wasserversorgung sind: die Stadt Nottertal-Heilinger Höhen (mit den Ortsteilen Schlotheim, Obermehler und Issersheilingen), die Gemeinden Körner (mit den Ortsteilen Volkenroda und Österkörner), Marolterode, sowie der Gemeinde Unstruttal für den Ortsteil Urbach. Ebenfalls in die Zuständigkeit fallen die Ortsteile Bollstedt und Grabe der Stadt Mühlhausen.

Karte Trinkwasserversorgung
 
Verbandsgebiet Trinkwasserversorgung in grafischer Übersicht

 

Verbandsmitglieder für die übertragene Aufgabe der Abwasserentsorgung sind die Stadt Nottertal-Heilinger Höhen (mit den Ortsteilen Schlotheim und Obermehler), die Gemeinden Körner (mit den Ortsteilen Volkenroda und Österkörner), Marolterode, Unstruttal für den Ortsteil Urbach, sowie Oppershausen und Kammerforst. Ebenfalls die Landgemeinde Unstrut-Hainich (mit den Ortsteilen Altengottern, Flarchheim, Großengottern, Heroldishausen, Mülverstedt und Weberstedt), sowie die Ortsteile Bollstedt, Höngeda, Seebach und Grabe der Stadt Mühlhausen.

Karte Trinkwasserversorgung
 
Verbandsgebiet Abwasserbeseitigung in grafischer Übersicht
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