Werte Kunden,
inzwischen sind in allen Bundesländern Infektionsfälle mit dem neuen Coronavirus bestätigt worden. Für uns als Ver- und Entsorgungsunternehmen bedeutet dies, bestimmte Schutzmaßnahmen für das Personal einzuleiten, um Sie auch weiterhin mit Trinkwasser zu versorgen und Abwasser beseitigen zu können.
Förderung von Kleinkläranlagen
Durch die Thüringer Aufbaubank werden auf der Grundlage der „Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen (KKA) in Thüringen“ (in Kraft getreten am 13.08.2018) über den TAZV „Notter“ bei Einhaltung der Bedingungen Fördermittel ausgereicht.
Information
Sehr geehrte Kunden,
der Trink- und Abwasserzweckverband „Notter“ hat die Datenschutzinformation nach Art. 13, 14 Datenschutz- Grundverordnung (DS-GVO) herausgegeben.
Sehr geehrte Kunden,
durch das Verwaltungsgericht Weimar wurde festgestellt, dass die Gründung des Trink- und Abwasserzweckverbandes „Notter" der Rechtmäßigkeit entspricht.